Fragestunde Mangelernährung – was möchten Sie wissen?

Unsere Expertin Sarah Löhnchen, M.Sc. Ernährungswissenschaft & Ernährungsberaterin/DGE von der Beratungsstelle für Ernährung am Tumorzentrum München (TZM), beantwortet Ihre Fragen.

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Fragen aus dem Livestream, beantwortet von Sarah Löhnchen:

Wenn Sie es schaffen, mit anderen, ebenfalls proteinreichen Lebensmittel Ihren Bedarf zu decken, dann müssen diese Produkte nicht unbedingt sein. Angenommen jemand isst kein Fleisch, kaum Fisch und eher wenig Milchprodukte, dann wiederum eignen sich solche Produkte gut, um den täglichen Eiweißbedarf zu decken.

Empfehlung des World Cancer Research Funds (WCRF): max. 500g rotes Fleisch/Woche davon möglichst wenig verarbeitetes rotes Fleisch (Wurst). Zum roten Fleisch zählen z.B. Rind, Kalb, Schwein, Wild, Lamm.

Empfehlung Dt. Gesellschaft für Ernährung (DGE): max. 300-600g Fleisch pro Woche. Hier werden alle Fleischsorten und alle verarbeiteten Fleischprodukte mit eingerechnet (also auch Wurst etc.)

Gute Eiweißlieferanten (pflanzlich+tierisch) sind z.B.:, Nüsse, Hülsenfrüchte (z.B. Erbsen, Bohnen, Linsen, Soja, Tofu etc.) und Fleisch, Fisch, Eier, Milch und –produkte. Vollkorngetreide(-produkte) können, je nach Verträglichkeit, ebenfalls einen Beitrag dazu leisten.

Sie sollten vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse abklären, wie hoch der Zuschuss ausfallen wird – dies gilt ebenfalls für Privatversicherte. Die entsprechende Ernährungsfachkraft legt das Honorar für die Ernährungstherapie selbst fest. Die Beantragung einer Ernährungstherapie gestaltet sich wie folgt:

  1. Der/die behandelnde Arzt/Ärztin stellt dem/der Patient*in eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie aus. (Download z.B. unter https://www.vdoe.de/medien/materialen/)
  2. Der/die Patient*in nimmt Kontakt mit einer qualifizierten und zertifizierten Ernährungsfachkraft auf und holt bei dieser einen Kostenvoranschlag ein.
  3. Der/die Patient*in beantragt mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung und Kostenvoranschlag eine Bezuschussung der Ernährungstherapie bei der Krankenkasse.
  4. Der/die Patient*in vereinbart mit der jeweiligen Ernährungsfachkraft einen Termin.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Ernährungstherapie bezuschussen, muss eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit Diagnose und Indikation(en) für eine Ernährungstherapie und ein Qualifikationsnachweis der Ernährungsfachkraft vorgelegt werden.

Qualifizierte Ernährungsfachkräfte haben eine definierte und anerkannte Ausbildung und können eine kontinuierliche, geregelte Weiterbildung durch ein Zertifikat nachweisen. In der Praxis sind dies hauptsächlich Diätassistent*innen (Urkunde), Ernährungswissenschaftler*innen (Diplom, Bachelor/Master of Science), Ökotropholog*innen (Diplom, Bachelor/Master of Science) oder Ärzt*innen (Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer). 

Qualifizierte und von den Krankenkassen anerkannte Ernährungsfachkräfte können zum Beispiel über das Tumorzentrum München (Infoportal der Projektgruppe Ernährung und Krebs), den Bundesverband Deutscher Ernährungsmediziner (BDEM), den Verband der Diätassistenten (VDD), den BerufsVerband Oecotrophologie (VDOe), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater (QUETHEB) gefunden werden.

Während der Antihormontherapie (AHT) ist das primäre Ziel die Gewichtsstabilisation. Wir empfehlen eine Ernährungs- und Bewegungstherapie.

Die Ernährungstherapie sollte auf wissenschaftlichen Grundlagen aufgebaut sein, bspw. auf dem Prinzip der Energiedichte (s. https://www.dge.de/presse/pm/biss-fuer-biss-das-koerpergewicht-senken/ und https://www.dge-medienservice.de/media/productattach/File-1557832947.pdf )

Unser Buchtipp zu diesem Thema: „SATT ESSEN und abnehmen – Das wissenschaftlich fundierte Erfolgskonzept auf Basis der Energiedichte – ohne Diät“ von Prof. Dr. Johannes Erdmann und Margit Hausmann.

Die Bewegungstherapie sollte eine Kombination aus Ausdauer- und Muskelaufbautraining beinhalten.
Weitere wertvolle Informationen erhalten Sie außerdem unter https://www.was-essen-bei-krebs.de/was-essen-bei/zunahme/

Zudem bietet der Verein „Eat What You Need e.V.“ auch Kurse bzgl. „Ernährung bei Brustkrebs“ an. Wann der nächste stattfindet, steht noch nicht fest. Um diesbzgl. nichts zu verpassen, können Sie sich unter https://www.was-essen-bei-krebs.de/newsletter/ zu deren Newsletter anmelden.

Ab wann ein Gewicht gefährlich wird, kann man nicht pauschal beantworten. Häufig ist der Gewichtsverlauf entscheidend. Bei Ihrer Größe liegt Ihr Gewicht tatsächlich im Untergewicht und eine Gewichtsnormalisierung sollte angestrebt werden.

Die sog. „Astronautenkost“ empfehlen wir daher in Ihrem Fall weiterhin. Wie Sie evtl. zunehmen können, klären wir am besten einmal bei einem (kostenlosen) Beratungsgespräch, denn hierfür bräuchte ich noch detailliertere Informationen bzgl. Ihrer täglichen Ernährung usw.  

Melden Sie sich gerne für eine Terminvereinbarung bei uns (https://www.tumorzentrum-muenchen.de/ernaehrung/persoenliche-beratung.html) oder holen Sie sich Tipps unter: www.was-essen-bei-krebs.de

Am besten ist es, als Privatversicherte vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse abzuklären, wie hoch der Zuschuss ausfallen wird bzw. in Ihrem Vertrag nachlesen, ob solche Leistungen inkludiert sind, oder nicht.

Bei entsprechender Qualifikation der Ernährungsberater:innen sollte eine Ernährungstherapie bei Adipositas zumindest einmalig bezuschusst werden (s.a. oben). Evtl. helfen Ihnen die Berufsverbände weiter: https://www.vdd.de/diaetassistenten/informationen-verbraucher-patienten/verordnung-ernaehrungsberatung-ernaehrungstherapie